Stiftungsrat |
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Arbeitgeber-Vertreter |
Amtsdauer |
Thomas Kopp (Präsident) Dr. Paul Peyrot |
24.07.2012 – 31.12.2020 24.07.2012 – 31.12.2020 |
Arbeitnehmer-Vertreter |
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Daniel Greber Bruno Christen |
01.08.2013 – 31.12.2020 24.07.2012 – 31.12.2020 |
Geschäftsführung |
Tellco AG, Schwyz, Michel Herzig |
Revisionsstelle |
Ernst & Young AG, Basel |
Experte für berufliche Vorsorge |
Dipeka AG, Hohlstrasse 515, Zürich |
Aufsichtsbehörde |
Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Luzern |
Handelsregister |
Firmen-Nr. CH-112.966.163 |
Bankverbindung |
UBS AG CH-6000 Luzern IBAN: CH48 0027 3273 2194 6101 P |
Standort |
Tellco Pensinvest Bahnhofstrasse 4 Postfach 713 CH-6431 Schwyz t +41 58 442 61 00 |
Begünstigter: |
Tellco Pensinvest Bahnhofstrasse 4 CH-6430 Schwyz |
Falls Sie eine Freizügigkeitsleistung an die Tellco Pensinvest überweisen möchten, geben Sie bitte die Vertragsnummer, den Namen und Vornamen sowie die AHV-Nummer der versicherten Person an. Achtung! Diese Bankverbindung gilt nicht für Prämienzahlungen (Ausnahme: Zahlungen aus dem Ausland).
Die Tellco Pensinvest setzt hinsichtlich der Transparenz in der beruflichen Vorsorge neue Massstäbe. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, die Geschäftsabläufe detailliert in entsprechenden Reglementen und Weisungen festzuhalten. Sämtliche Prozesse werden von internen und von einer unabhängigen externen Revisionsstelle sowie vom Investment-Controller geprüft. Die mit der Geschäftsführung und der Vermögensverwaltung betrauten Personen sind der Charta des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP unterstellt. Ausserdem prüft die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) als zuständige Aufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit der externen Revisionsstelle die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung.
Seit 1. Januar 2015 sind alle Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, bei direkt gehaltenen Aktien börsenkotierter Schweizer Aktiengesellschaften bestimmte Stimm- und Offenlegungspflichten zu erfüllen. Zudem unterstehen sie in diesem Fall einer Offenlegungspflicht in Bezug auf das Abstimmungsverhalten (Traktanden und Stimmenverteilung) gegenüber ihren Versicherten.
Die Tellco Pensinvest besitzt keine direkt gehaltenen Aktien und hat demzufolge keine Möglichkeit, ein Stimmrecht auszuüben. Jedoch erfüllt sie hiermit die Stimm- und Offenlegungspflicht gemäss Artikel 23 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften.