Mit diesem Entscheid folgt der Bundesrat nicht der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge. Die Kommission hatte eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0,75 Prozent empfohlen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in einer Mitteilung von Mittwoch, 7. November 2018, dass eine Senkung in diesem Jahr nicht gerechtfertigt sei, was mit «der guten Entwicklung im letzten Jahr bei gleichzeitig tiefer Mindestverzinsung» begründet wird.